Thema

Gute Staatsbürger

Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage hält ihre Mitglieder dazu an, in den Ländern, wo sie leben, ein guter Staatsbürger zu sein. Der zwölfte Glaubensartikel der Kirche lautet: "Wir glauben, dass es recht ist, Königen, Präsidenten, Herrschern und Obrigkeiten untertan zu sein und dem Gesetz zu gehorchen, es zu achten und für es einzutreten."

Die Heiligen der Letzten Tage sind außerdem überzeugt davon, dass "keine Regierung friedlich bestehen kann, ohne dass solche Gesetze erlassen und unverletzlich gehalten werden, die jedem Einzelnen die freie Ausübung des Gewissens … gewährleisten."

Der einzelne Staatsbürger wird seiner Verantwortung am besten gerecht, wenn er sich als Partner des Staates mit ihm gemeinsam um das Gemeinwohl bemüht.

Ein guter Staatsbürger trägt immer auch zum Wohl des Gemeinwesens bei. Generell betrachten sich die Heiligen der Letzten Tage als Teil der Gesellschaft und wollen diese verbessern. Viele engagieren sich ehrenamtlich in bürgerlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Wohlfahrtsorganisationen, Schulen, Verbänden oder Vereinen. Oftmals helfen sie in Obdachlosenheimen, Suppenküchen oder Krankenhäusern den Bedürftigen. Sie setzen sich mit Sachfragen auseinander und geben vertrauenswürdigen Kandidaten ihre Stimme.

Ein guter Staatsbürger beteiligt sich aktiv am gesellschaftlichen Leben; er macht mit und schottet sich nicht ab. Auf den lateinischen Wortstamm civ- gehen viele Begriffe zurück: zivil, Zivilisation, Zivilcourage, Zivilrecht – all diese Ausdrücke lassen darauf schließen, wie wir beim Aufbau unseres Gemeinwesens miteinander umgehen. Da steht eher die Kultur im Vordergrund als die Gesetzeslage, eher die Pflicht als irgendwelche Ansprüche.

Mehr darüber erfahren Sie in diesen Artikeln:

Staatsbürgerschaft und Gewissensfreiheit

Die zivile Gesellschaft und die Kirche

Was die Religionsfreiheit von uns verlangt

Hinweis an Journalisten:Bitte verwenden Sie bei der Berichterstattung über die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage bei deren ersten Nennung den vollständigen Namen der Kirche. Weitere Informationen hierzu im Bereich Name der Kirche.