Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage in Deutschland hat folgende Stellungnahme zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall "Obst gegen Deutschland" (Beschwerde-Nr. 425/03) abgegeben:
Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Sie entspricht der Haltung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts und unterstreicht das im Grundgesetz verankerte Recht der Religionsgemeinschaften, ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten, innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Dazu gehört auch, dass sie von ihren Angestellten verlangen dürfen, dass diese sich an deren Grundsätze halten.
Die Kirche wird die Urteilsbegründung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sorgfältig analysieren.
Hinweis an Journalisten:Bitte verwenden Sie bei der Berichterstattung über die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage bei deren ersten Nennung den vollständigen Namen der Kirche. Weitere Informationen hierzu im Bereich Name der Kirche.