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Pressemitteilung

Die Betreuung löst das Heim- und das Besuchslehren ab

14- bis 18-jährige Junge Damen erhalten mehr Gelegenheiten, anderen Gutes zu tun

Präsident Russell M. Nelson gab am Sonntagnachmittag bekannt, dass das Heim- und Besuchslehrprogramm der Kirche durch die zwanglosere, individuellere "Betreuung" ersetzt wird.

"Seit Monaten haben wir nach einer besseren Möglichkeit gesucht, uns der zeitlichen und geistigen Bedürfnisse der Mitglieder auf die Weise des Herrn anzunehmen", sagte Präsident Nelson. "Wir haben beschlossen, uns vom Heimlehren und Besuchslehren, wie wir es kannten, zu verabschieden. Stattdessen sprechen wir künftig einfach vom "Betreuen", um einen heiligeren und besseren Ansatz zu haben, uns anderen zuzuwenden. Gutes Betreuen kommt zustande durch die den Schwestern innewohnenenden Gaben und die unvergleichliche Macht des Priestertums. Wir alle brauchen diesen Schutz vor der hinterlistigen Schläue des Widersachers."

Diese Initiative wird gemeinschaftlich von der Präsidentschaft des Ältestenkollegiums (erwachsene Männer) und der Leitung der Frauenhilfsvereinigung (erwachsene Frauen) einer Einheit geleitet. Wie wir ja am Samstagabend erfahren haben, ist die Zusammenlegung der Ältestenkollegien und der Hohepriestergruppen Teil einer größeren Bestrebung, das Dienen in der Kirche zu vereinfachen.

Im Gegensatz zum bisherigen Heim- und Besuchslehren gehört zur Betreuung keine vorgegebene monatliche Botschaft in den Zeitschriften der Kirche. Es gibt auch keine Vorgaben, wie man in Kontakt bleiben soll, wie etwa ein Besuch zuhause oder ein persönliches Gespräch. Dennoch sind Besuche wichtig, sofern man dies einrichten kann. Bei diesem neuen Ansatz geht es darum, überall auf der Welt ganz flexibel auf die Bedürfnisse und die Umstände der einzelnen Mitglieder einzugehen. Dazu gehört auch einmal im Quartal ein persönliches Gespräch zwischen einem Führungsbeamten und den betreuenden Mitgliedern über die Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder und Familien.

Die Präsidentin der Frauenhilfsvereinigung, Jean B. Bingham, gab später in dieser Versammlung bekannt, dass die Jungen Damen zwischen 14 und 18 Jahren als Partnerin einer FHV-Schwester bei der Betreuung mit einbezogen werden sollen - so, wie die 14- bis 18-jährigen Jungen schon seit Jahrzehnten mit eingeteilt werden.

"Diese Gelegenheit, am Aufbau des Reiches Gottes mitzuwirken, wird für die Jungen Damen sehr vorteilhaft sein und ihnen helfen, sich besser auf ihre Rolle als Führer in Kirche und Gesellschaft und als Mitglieder ihrer Familie, die einen Beitrag leisten, vorzubereiten", erklärte Schwester Bingham. "Wie Schwester Bonnie L. Oscarson gestern erklärt hat, 'möchten [Junge Damen] helfen. Sie wollen wissen, dass man sie schätzt und dass sie im Erlösungswerk unverzichtbar sind.'"

Elder Jeffrey R. Holland vom Kollegium der Zwölf Apostel sprach am Sonntagnachmittag ebenfalls über die neue Betreuungsinitiative der Kirche.

"Der Himmel schickt uns hier die Gelegenheit, einen reinen und makellosen Dienst vor Gott zu leisten, für Waisen und Witwen zu sorgen, für die Verheirateten und die Alleinstehenden, die Starken und die Verzweifelten, die Niedergeschlagenen und die Widerstandsfähigen, die Glücklichen und die Traurigen - kurz, für uns alle, jeden von uns, weil wir alle die herzliche Hand der Freundschaft spüren und hören müssen, wie jemand mit Gewissheit seinen Glauben bekundet", legte Elder Holland dar. "Wir beten heute dafür, dass jeder Mann und jede Frau – und auch unsere älteren Jungen Männer und Jungen Damen – diese Generalkonferenz mit dem tiefen Wunsch verlassen, sich aufrichtig und herzlich um andere zu kümmern, angetrieben allein von der reinen Christusliebe."

Diese Änderungen für die Betreuung der Mitglieder sollen so bald, wie es praktisch möglich ist, von den örtlichen Führungsbeamten umgesetzt werden. Mehr dazu finden Sie auf ministering.lds.org und auch in diesem siebenseitigen Informationsdokument für die Mitglieder.

Hinweis an Journalisten:Bitte verwenden Sie bei der Berichterstattung über die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage bei deren ersten Nennung den vollständigen Namen der Kirche. Weitere Informationen hierzu im Bereich Name der Kirche.